Seit Urzeiten haben die Menschen ihren verstorbenen Angehörigen und Freunden gedacht. Im vorchristlichen Rom wurden zum Beispiel diese Gedenktage (Parentalia) vom 13.–22. Februar gefeiert.
Auch die Christen gedenken seit den Anfängen ihrer Verstorbenen. Zuerst wurden insbesondere die Märtyrer hoch verehrt. Aber auch aller anderen wurde gedacht. Anfangs gab es jedoch keinen Gedenktag, an dem aller Verstorbenen gedacht wurde. Einen solchen Gedenktag, der damals noch am Tag nach Pfingsten gefeiert wurde, finden wir erstmals bei Isidor von Sevilla(†636). Abt Odilo von Cluny (†1049) schrieb dann 988 allen ihn unterstellten Klöstern die Gedächtnisfeier am zweiten November vor. Dieser Tag kann als „Geburtstag“ des Allerseelenfestes am zweiten November angesehen werden. Durch die Kluniazenser breitete sich der Gedenktag rasch aus.
Im 15. Jahrhundert waren es dann die Dominikaner, bei denen es üblich wurde, an dem Tag drei Messen zu feiern. Benedikt XIV. bestätigte 1748 den Brauch und weitete ihn auf Spanien, Portugal und Lateinamerika aus. Vor 100 Jahren dehnte Benedikt XV. mit der Apostolischen Konstitution „Incruentum Altaris“ dieses Privileg auf alle Priester aus. Seitdem dürfen also alle Priester am Allerseelentag drei Messen zelebrieren. Ferner dürfen sie auch drei Meßstipendien annehmen.
Die Gläubigen können an den Tagen ab Allerheiligen für die Verstorbenen einen Ablaß gewinnen. Ein Bloggerkollege hat eine „Checkliste“ für den Allerseelenablaß online gestellt. Prinzipiell ist es möglich vom 1.–8. November jeweils einen vollkommenen Ablaß für Verstorbene zu gewinnen. Auf diese Möglichkeit wird leider vielerorts gar nicht mehr hingewiesen.
Dieses Jahr ergibt sich allerdings ein Problem: Allerseelen fällt auf einen Montag. Feste oderHochfeste am Montag kollidieren mancherorts mit dem durch bischöfliche Unterschrift bestätigtem Axiom, daß montags liturgiefrei ist.
Schaut man etwa in die Pfarrnachrichten des Pastoralverbundes Balve-Hönnetal, der aus elf Gemeinden besteht und in dem vier Priester im aktiven Dienst tätig sind, dann stellt man fest, daß im gesamtem Pastoralverbund am Allerseelentag nur eine einzige Messe gefeiert wird. Es ist nicht auszuschließen, daß diese Messe von einem Priester zelebriert wird, der vor wenigen Tagen seinen 85. Geburtstag gefeiert hat und in der Gemeinde im (Un)Ruhestand lebt, während die Priester im aktivem Dienst sich nicht von ihrer Couch erheben.
Unter Ausnutzung der gesetzlich erlaubten drei Messen pro Priester wäre es an Allerseelen möglich, daß zwölf Messen im Pastoralverbund gefeiert würden. Mithin könnte also mit gutem Willen in jeder Gemeinde des Pastoralverbundes eine Messe angeboten werden. So aber werden alle Gläubigen, die nicht mobil sind, um die Möglichkeit eines Ablaßes an Allerseelen gebracht.
Auch dies sind Früchte der neuen Pastoral 2.2 im Zeichen des umstrittenen Zukunftsbildes des Erzbistums Paderborn.